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   OLG Koblenz, 31.07.1997 - 11 UF 625/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7707
OLG Koblenz, 31.07.1997 - 11 UF 625/96 (https://dejure.org/1997,7707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.1997 - 11 UF 625/96 (https://dejure.org/1997,7707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 11 UF 625/96 (https://dejure.org/1997,7707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Anrechnung von Verbindlichkeiten der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten im Endvermögen

    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangen werden, den Ehegatten im Innenverhältnis heftig zur Last fallen können, auch wenn im Außenverhältnis zu finanzierenden Bank nur ein Ehegatte Darlehensschuldner ist (OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2003, 1675; ebenso: OLG Koblenz, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1998, 238).
  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01

    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister

    Das gilt zwar in erster Linie für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten, kann aber gleichwohl auch für solche Verpflichtungen gelten, die ein Ehegatte im Außenverhältnis alleine eingegangen ist, wenn dies zur Finanzierung rein familiärer Zwecke erfolgte (vgl. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1998, 238 ; auch BGH FamRZ 1991, 1162 ).
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